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>>> Urlaubsanspruch <<<
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zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stichwort: UrlaubsanspruchUrlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Mindest- Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Da auch Samstag ein Werktag ist und die meisten Arbeitnehmer nur in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, reduziert sich der Urlaubsanspruch für diese Arbeitnehmer auf 20 Tage. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann ein längerer Erholungsurlaub vorgesehen sein. Bei vielen Arbeitnehmern herrscht die Vorstellung, den Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren immer wieder ins neue Jahr „mitnehmen“ zu können. Das Gesetz schiebt dem jedoch einen Riegel vor: Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens 31. März 2005 genommen sein, ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch ohne Anspruch auf Entschädigung (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG). |