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zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stichwort: Arbeitszeitgesetz / Dienstleistung Anwaelte ArbeitsrechtArbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach diesem Gesetz grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sonn- und Feiertagsarbeit ist ebenfalls verboten – das Arbeitszeitgesetz lässt allerdings zahlreiche Ausnahmen zu (§ 10 Arbeitszeitgesetz). In letzter Zeit war besonders umstritten die Frage, ob der Bereitschaftsdienst von Ärzten bzw. Rettungssanitäter einschließlich der Ruhepausen als Arbeitszeit gilt.
Dienstleistung Anwaelte Arbeitsrecht: Nach „Dienstleistung Anwaelte Arbeitsrecht“ wird häufig gesucht, denn Anwälte sind klassische Dienstleister. Gerade im Arbeitsrecht wird dies deutlich: hier geht es um den Entwurf und die Prüfung von Arbeitsverträgen, zielgerichtete Beratung, Verhandlungen im Rahmen von Aufhebungsverträgen und das Führen bzw. die Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen. Gerade im Arbeitsrecht ist eine intensive und individuelle Betreuung der Mandanten erforderlich, da jeder Fall „anders“ ist und nur professionelle und maßgeschneiderte Lösungen zum gewünschten Erfolg führen. |