|
>>> Altersteilzeit <<< >>> Altersteilzeitgesetz <<<
|
|
zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
|
Stichwort: Altersteilzeit / AltersteilzeitgesetzAltersteilzeit und Altersteilzeitgesetz. Um was geht es eigentlich beim Altersteilzeitgesetz? Wer bis zum Ende des Jahres 2009 in den vorzeitigen Ruhestand gehen will, hat nach dem Altersteilzeitgesetz die Wahl zwischen zwei Hauptarten der Altersteilzeit: entweder wird die Arbeitszeit bis zur Rente einfach halbiert. Das zweite und in der Praxis fast ausschließlich genutzte Modell der Altersteilzeit ist das sog. Blockzeitmodell. In der ersten Phase („Arbeitsphase“) bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der „Freistellungsphase“, wird nach dem Altersteilzeitgesetz die Arbeitszeit auf Null reduziert. Daraus ergibt sich für die Gesamtdauer der Altersteilzeit effektiv ebenfalls eine Halbierung der Arbeitszeit. Das Altersteilzeitgesetz gewährt dem Arbeitnehmer eine Aufstockung des Bruttoentgelts um mindestens 20 Prozent. Diese Aufstockung wird von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Bei der Altersteilzeit ist jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass die eigentliche Altersrente je nach Fall um bis zu 18 Prozent gesenkt wird, je nachdem, wie früh die Altersrente in Anspruch genommen wird. |